RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0156

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1053;
ABGB §1269;
GebG 1957 §33 TP17 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 314;

Rechtssatz

Wird ein gewerblicher Betrieb (hier Privatschule) auf Grund eines mit "Kaufvertrag" überschriebenen Vertrages, in dem eine monatliche (wertgesicherte) Leibrente als Kaufpreis vereinbart wurde, übertragen, und verpflichtet sich der Übernehmer außerdem zur monatlichen Zahlung einer ebenfalls als Leibrente zu qualifizierenden Firmenpension an die Ehegattin des Übertragenden, so kommt es, ausgehend von einem Entgelt, zu dem die durch Übernahme betroffenen Schulden und somit auch die genannte Firmenpension hinzuzurechnen sind (Hinweis auf E 7.10.1985, 84/15/0071, VwSlg 6036 F/1985), für die Beurteilung, ob im konkreten Fall ein gebührenpflichtiger Leibrentenvertrag oder ein gebührenfreier Kaufvertrag vorliegt, darauf an, ob die durch Übernahme betroffenen betragsmäßig feststehenden Schulden, die hier allein als festbetragsvereinbartes Entgelt in Betracht kommen, oder die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Kapitalwerte beider Leibrenten überwiegen (Hinweis auf E 20.1.1972, 1837/70, VwSlg 4332 F/1972) bzw. die Hauptleistung bilden (Hinweis auf E 7.10.1985, 84/15/0071, VwSlg 6036 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150156.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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