RS Vwgh 1989/10/16 88/12/0054

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
70/08 Privatschulen

Norm

AVG §8;
PrivSchG 1962 §5 Abs6;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus der Nichtuntersagung der vom Erhalter einer Privatschule angezeigten Verwendung einer Person als Lehrer erwächst keine Pflicht derselben, sich in dieser Weise verwenden zu lassen (Hinweis E 9.5.1988, 87/12/0147).

Schlagworte

Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120054.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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