RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0099

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239 Abs1;
BAO §241 Abs2;

Rechtssatz

Nach § 241 Abs 2 BAO ist - anders als z.B. bei einem Antrag gem § 239 Abs 1 BAO - auch derjenige, der eine Abgabe zu Unrecht entrichtete, ohne Abgabenschuldner oder für die Abgabenschuld Haftender zu sein, zur Antragstellung berechtigt. (Hinweis auf E 30.11.1964, 1147/64, VwSlg 3189 F/1964).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150099.X03

Im RIS seit

19.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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