RS Vwgh 1989/10/16 88/12/0136

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/12/0088 E 20. Oktober 1981 VwSlg 10567 A/1981 RS 4

Stammrechtssatz

Eine einer Versetzung gleichzuhaltenden Maßnahme nach Z 2 des § 40 Abs 2 des BDG 1979 ist gegeben, wenn die neue Verwendung der bisherigen Verwendung des Beamten nicht gleichwertig ist. Wesentlicher Maßstab dafür ist in erster Linie die Zuordnung der Tätigkeiten der Verwendungsgruppen (Hinweis dazu etwa die zur DP ergangene Judikatur E 19.2.1976 1994/75).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120136.X02

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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