RS Vwgh 1989/10/17 89/14/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 153;

Rechtssatz

Kinderlosigkeit selbst ist nie Krankheit. Sie kann allerdings krankhafte Veränderungen zur Ursache haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140124.X03

Im RIS seit

17.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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