RS Vwgh 1989/10/17 86/14/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litb;

Rechtssatz

Durch die Eingatterung einer Jagdfläche, um so zu höheren Abschüssen gelangen zu können, wird die Wirtschaftsführung entscheidend geändert, sodaß der bisherige Beobachtungszeitraum als beendet anzusehen ist und ein neuer beginnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X04

Im RIS seit

17.10.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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