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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, bei grundsätzlich gleicher Wirtschaftsführung auch die wirtschaftlichen Ergebnisse derselben, allerdings in einer anderen Rechtsform ausgeübten Tätigkeit als Einheit zu betrachten, um so erforderlichenfalls zu einem hinreichenden Beobachtungszeitraum zu gelangen (hier: Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH, wobei der bisherige Einzelunternehmer an der GmbH zu 75 % beteiligt ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X06Im RIS seit
17.10.1989Zuletzt aktualisiert am
14.12.2018