RS Vwgh 1989/10/17 86/14/0105

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litb;

Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken, bei grundsätzlich gleicher Wirtschaftsführung auch die wirtschaftlichen Ergebnisse derselben, allerdings in einer anderen Rechtsform ausgeübten Tätigkeit als Einheit zu betrachten, um so erforderlichenfalls zu einem hinreichenden Beobachtungszeitraum zu gelangen (hier: Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH, wobei der bisherige Einzelunternehmer an der GmbH zu 75 % beteiligt ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X06

Im RIS seit

17.10.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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