RS Vwgh 1989/10/17 89/14/0148

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 145;

Rechtssatz

Aus einer allfälligen berufsbedingten Notwendigkeit eines PKW läßt sich eine außergewöhnliche Belastung durch die mit der Haltung oder dem Betrieb des PKW verbundenen Aufwendungen nicht ableiten. Eine solche Notwendigkeit könnte nämlich nur die Werbungskosteneigenschaft der Aufwendungen begründen, nicht aber die Unentbehrlichkeit des PKW im Rahmen privater (außerberuflicher) Lebensführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140148.X03

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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