RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0237

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §7 Abs1 idF 1981/486;

Rechtssatz

Die Tatsache allein, dass der Inhaber einer Taxikonzession eine Anstellung als Privatchauffeur (angenommen) hat und daher das Taxifahrzeug nicht selber lenken kann, macht die persönliche Ausübung des Taxi-Gewerbes nicht unmöglich, zumal die persönliche Ausübung des Gewerbes die Verwendung von Lenkern im Fahrdienst nicht ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030237.X02

Im RIS seit

30.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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