RS Vwgh 1989/10/18 89/01/0133

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Daraus, dass die Familienmitglieder des Asylwerbers von der Behörde des Heimatstaates unbehelligt gelassen worden sind, kann nicht zwingend darauf geschlossen werden, die Festnahme des Asylwebers könne nur aus außerhalb der Konvention liegenden Gründen erfolgt sein.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010133.X01

Im RIS seit

31.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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