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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Daraus, dass die Familienmitglieder des Asylwerbers von der Behörde des Heimatstaates unbehelligt gelassen worden sind, kann nicht zwingend darauf geschlossen werden, die Festnahme des Asylwebers könne nur aus außerhalb der Konvention liegenden Gründen erfolgt sein.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010133.X01Im RIS seit
31.10.2006