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L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr KärntenNorm
GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0163 E 12. November 1987 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Anwendung des § 3 Abs 2 Z 3 Krnt GVG hat die Behörde eine Prognose darüber aufzustellen, was mit den in Betracht kommenden Grundstücken im Falle der Erteilung der beantragten Bewilligung geschehen würde. Diese Prognose hat auf den Behauptungen des Antragstellers aufzubauen. Die Wahrscheinlichkeit des Zutreffens der behaupteten Genehmigungsvoraussetzungen ist anhand objektiver Kriterien zu beurteilen. Bei der primär zu stellenden Frage, ob der Erwerber die Liegenschaften selbst bewirtschaften wird, ist in erster Linie auf die Fähigkeit des Erwerbers zur Führung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes abzustellen; diese Fähigkeit ist anhand der Ausbildung und bisherigen Tätigkeit zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988020219.X01Im RIS seit
15.09.2006