RS Vwgh 1989/10/24 89/08/0189

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
ASVG §59 Abs2 idF 1986/111;
VwRallg;

Rechtssatz

In den Fällen, in denen mit einem Meldeverstoß eine Beitragsnachentrichtung verbunden ist, ist ein Beitragszuschlag in der Mindesthöhe der Verzugszinsen, die ohne seine Vorschreibung für die nachzuzahlenden Beiträge zu entrichten gewesen wären, festzusetzen.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080189.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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