RS Vwgh 1989/10/30 89/10/0169

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Veröffentlicht am 30.10.1989
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §34 Abs1;
ForstG 1975 §35;

Rechtssatz

Ein "wirtschaftliches Interesse" ist bei der Erlassung eines Bescheides, betreffend die Feststellung der Unzulässigkeit einer Sperreinrichtung und den Auftrag zur Beseitigung derselben nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X07

Im RIS seit

20.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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