RS Vwgh 1989/11/7 88/11/0243

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
BAO §103 Abs3 impl;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §36 Abs2;
VwGG §61;

Rechtssatz

Der Verfahrenshelfer vertritt den Beschwerdeführer nur im Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem VwGH und nicht auch im Verwaltungsverfahren; daher führte die Zustellung des nach § 36 Abs 2 VwGG nachgeholten Bescheides an den Verfahrenshelfer nicht zur rechtswirksamen Bescheiderlassung gegenüber dem Beschwerdeführer.

Schlagworte

Verfahrenshilfe Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110243.X01

Im RIS seit

07.11.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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