RS Vwgh 1989/11/7 86/14/0158

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Veröffentlicht am 07.11.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 149;

Rechtssatz

Die Aufhebung eines Bescheides nach § 299 BAO hat NUR zur Folge, daß das Verfahren wieder in jene Lage zurücktritt, in dem es sich vor Erlassung des aufgehobenen Bescheides befunden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140158.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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