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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der Ablehnung des Militärdienstsystemes des Heimatstaates lässt sich eine individuelle Verfolgung des Asylwerbers nicht ableiten. Ebenso wenig kann das Vorbringen des Asylwerbers, er habe sich dem Militärdienst entziehen wollen, weil er gesundheitliche Schäden befürchte, der Beschwerde zum Erfolg verhelfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010348.X02Im RIS seit
05.12.2006