RS Vwgh 1989/11/8 89/01/0348

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Aus der Ablehnung des Militärdienstsystemes des Heimatstaates lässt sich eine individuelle Verfolgung des Asylwerbers nicht ableiten. Ebenso wenig kann das Vorbringen des Asylwerbers, er habe sich dem Militärdienst entziehen wollen, weil er gesundheitliche Schäden befürchte, der Beschwerde zum Erfolg verhelfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010348.X02

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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