RS Vwgh 1989/11/8 89/01/0363

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die Aufforderung der Staatspolizei, Angaben über die Personen zu machen, mit welchen der Asylwerber Geschäfte getätigt hatte, stellt keine Verfolgungshandlung iSd FlKonv dar. Ebenso wenig die Weigerung des Asylwerbers weiterhin diesbezügliche Angaben zu machen (hier: CSSR; Hinweis E 20.7.1988, 88/01/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010363.X02

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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