RS Vwgh 1989/11/8 89/01/0363

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0152 E 20. Juli 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Allein die Tatsache, dass Behörden des Heimatstaates eines Asylwerbers versuchen, diesen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten anzuwerben, stellt noch keinen Grund für die Annahme von Verfolgungen iSd Flüchtlingskonvention dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010363.X03

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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