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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Nichtzulassung zum Studium aus weltanschaulichen und politischen Gründen ist ein Unbill, das in kommunistischen Staaten von allen Staatsangehörigen in gleicher Weise hingenommen werden muss (Hinweis E 9.11.1988, 88/01/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010348.X01Im RIS seit
05.12.2006