RS Vwgh 1989/11/8 89/01/0348

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die Nichtzulassung zum Studium aus weltanschaulichen und politischen Gründen ist ein Unbill, das in kommunistischen Staaten von allen Staatsangehörigen in gleicher Weise hingenommen werden muss (Hinweis E 9.11.1988, 88/01/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010348.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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