Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Verfolgungshandlungen, denen der Asylwerber im Jahr 1980 bzw. allenfalls während seiner vorangegangenen Schulzeit ausgesetzt war, fallen in Bezug auf seine Ausreise aus der Türkei im Oktober 1986 nicht mehr ins Gewicht, weil angesichts der inzwischen vergangenen beträchtlichen Zeitspanne, während der der Asylwerber nicht weiter behelligt wurde, von einer wohlbegründeten Furcht iSd Genfer Konv, die den Asylwerber zur "Fluchtt" veranlasst hätte, nicht mehr gesprochen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010022.X01Im RIS seit
29.08.2006