RS Vwgh 1989/11/8 89/01/0056

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Veröffentlicht am 08.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Von einer wohlbegründeten Furcht vor Verfolgung kann erst dann gesprochen werden, wenn die Zustände aus objektiver Sicht im Heimatland dergestalt sind, dass ein weiterer Verbleib des Asylwerbers in seinem Heimatland aus einem der in der FlKonv genannten Gründe unerträglich geworden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010056.X02

Im RIS seit

24.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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