RS Vwgh 1989/11/9 87/06/0101

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Veröffentlicht am 09.11.1989
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF 1984/052;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein dem Voreigentümer bewilligtes Gartenhäuschen von diesem größer erbaut und konsenswidrig als Wochenendhaus genutzt wurde, kann dem Bf nicht zum Vorteil gereichen, da die Beh nur vom genehmigten Projekt ausgehen kann. Die Beh konnte daher mit Recht davon ausgehen, dass sich der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auf das Wochenendhaus in seiner Gesamtheit bezog und auch die Verwendungszweckänderung (Wochenendhaus statt Gartenhaus) einschloss.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060101.X01

Im RIS seit

14.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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