RS Vwgh 1989/11/14 89/04/0048

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399

Rechtssatz

Einer dem Abstellen von LKW dienenden Betriebsanlage kann nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bei Vorhandensein von Nachbarn die Eignung zukommen, die in § 74 Abs 2 Z 1 bis Z 5 GewO genannten Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen zu erzeugen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040048.X02

Im RIS seit

24.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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