RS Vwgh 1989/11/14 89/04/0101

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Veröffentlicht am 14.11.1989
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Index

95/06 Ziviltechniker

Norm

IngKG §29 Abs4;
ZivTG §5 Abs1 lite;

Rechtssatz

Erbringt ein Zivilingenieur auf seinem Fachgebiet Leistungen im Sinne des § 5 Abs 1 lit e ZivTG (Gutachten, Schätzungen und Bewertungen), so handelt es sich um Ziviltechnikertätigkeit im Sinne des § 29 Abs 4 IngKG, auch wenn er diese Leistungen ohne Verstoß gegen die Rechtsordnung ebenso erbringen könnte und dürfte, wenn ihm eine Befugnis als Ziviltechniker nicht verliehen worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040101.X01

Im RIS seit

16.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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