RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0198

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Veröffentlicht am 16.11.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 271;

Rechtssatz

Auch für eine auf den zweiten Tatbestand des § 89 Abs 1 FinStrG (die Beweissicherung) gestützte Beschlagnahme muß zumindest der Verdacht eines Finanzvergehens gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160198.X03

Im RIS seit

16.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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