RS Vwgh 1989/11/20 89/14/0141

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Veröffentlicht am 20.11.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1152;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1;
GmbHG §15;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 229;

Rechtssatz

AusfzF verdeckter Gewinnausschüttung

a) durch teilweise (15 vH) private Benützung eines Fahrzeuges einer GmbH durch deren Geschäftsführer-Gesellschafter, sofern insgesamt hiedurch die angemessene Entlohnung oder die abschließend vertraglich vereinbarte Entlohnung überschritten wird (mangels Vereinbarung gilt eine angemessene Entschädigung für die Geschäftsführertätigkeit als bedungen);

b) durch Mitverwendung von Büroräumen und Personal einer GmbH für Zwecke eines Zeitungsverlages, bei dem der Geschäftsführer-Gesellschafter der GmbH nichtselbständig tätig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140141.X03

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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