RS Vwgh 1989/11/20 88/14/0230

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 181;

Rechtssatz

In einem wiederaufgenommenen Verfahren darf von den bisherigen Sachbescheiden nicht nur in jenen Punkten abgewichen werden, die den Anlaß für die Wiederaufnahme boten. Von der Einschränkung des § 307 Abs 2 BAO abgesehen können vielmehr Änderungen in jeder Richtung vorgenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X04

Im RIS seit

20.11.1989

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten