RS Vwgh 1989/11/21 88/08/0258

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Veröffentlicht am 21.11.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §33 Abs2 litc;
NotstandshilfeV §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0282 E 19. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 2 Abs 2 dritter Satz NotstandshilfeV ist das Tatbestandselement der gemeinsamen Haushaltsführung dann entbehrlich, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Angehörigen ein überdurchschnittliches ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080258.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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