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Sozialversicherung - ASVG - AlVGNorm
AlVG 1977 §25 Abs1Rechtssatz
Die Behörde muss durch die Angaben im Antragsformular in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Wenn der Leistungswerber - zu Unrecht - angegeben hat, nicht selbstständig erwerbstätig zu sein, sind damit die Voraussetzungen für die Rückforderung des unberechtigt Empfangenen gem § 25 Abs 1 erster Satz AlVG gegeben.Die Behörde muss durch die Angaben im Antragsformular in die Lage versetzt werden zu beurteilen, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Wenn der Leistungswerber - zu Unrecht - angegeben hat, nicht selbstständig erwerbstätig zu sein, sind damit die Voraussetzungen für die Rückforderung des unberechtigt Empfangenen gem Paragraph 25, Absatz eins, erster Satz AlVG gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X04Im RIS seit
13.04.2021Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021