RS Vwgh 1989/11/21 88/08/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1989
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs2;
KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Abschn10;

Rechtssatz

Beitragsgrundlage für den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration ist der "Verdienst" iSd Absch X des KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe. Eine vorbehaltlos und regelmäßig als Bestandteil des Normallohns gezahlte Wegzeitvergütung ist jedenfalls auch durch den engen "Verdienst- bzw. Arbeitsbegriff" des Absch X des KollV gedeckt (Hinweis auf E 24.11.1988, 88/08/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080240.X01

Im RIS seit

01.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten