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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs2;Rechtssatz
Beitragsgrundlage für den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration ist der "Verdienst" iSd Absch X des KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe. Eine vorbehaltlos und regelmäßig als Bestandteil des Normallohns gezahlte Wegzeitvergütung ist jedenfalls auch durch den engen "Verdienst- bzw. Arbeitsbegriff" des Absch X des KollV gedeckt (Hinweis auf E 24.11.1988, 88/08/0230).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080240.X01Im RIS seit
01.12.2006