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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3 Abs1;Rechtssatz
Wegen des in § 3 Abs 1 ArbVG normirten "Günstigkeitsprinzips" begründet nur unter dem Kollektivvertrag liegende vorgesehene Entlohnung der ausl. Arbeitnehmer den Versagungstatbestand nach § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG.Wegen des in Paragraph 3, Absatz eins, ArbVG normirten "Günstigkeitsprinzips" begründet nur unter dem Kollektivvertrag liegende vorgesehene Entlohnung der ausl. Arbeitnehmer den Versagungstatbestand nach Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 4, AuslBG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090090.X03Im RIS seit
12.10.2006Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009