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L85006 Straßen SteiermarkNorm
LStVwG Stmk 1964 §47;Rechtssatz
Ungeachtet der Bindung an die Verordnung, die die Trassenführung der Straße festlegt, besteht die Möglichkeit der Beschwerde an den VfGH und den VwGH, in der ein Verordnungsprüfungsverfahren angeregt werden kann. Bezogen auf die Trassenführung könnte das Beschwerdevorbringen hinsichtlich der Trassenführung nur zum Ziele führen, wenn es geeignet wäre, die Gesetzmäßigkeit der Verordnung in Zweifel zu ziehen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170159.X03Im RIS seit
05.09.2005