RS Vwgh 1989/11/24 87/17/0159

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Veröffentlicht am 24.11.1989
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Index

L85006 Straßen Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LStVwG Stmk 1964 §47;
LStVwG Stmk 1964 §48;
LStVwG Stmk 1964 §49;
LStVwG Stmk 1964 §8 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ungeachtet der Bindung an die Verordnung, die die Trassenführung der Straße festlegt, besteht die Möglichkeit der Beschwerde an den VfGH und den VwGH, in der ein Verordnungsprüfungsverfahren angeregt werden kann. Bezogen auf die Trassenführung könnte das Beschwerdevorbringen hinsichtlich der Trassenführung nur zum Ziele führen, wenn es geeignet wäre, die Gesetzmäßigkeit der Verordnung in Zweifel zu ziehen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170159.X03

Im RIS seit

05.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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