RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0228

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

BDG 1979 §39
RGV 1955 §2 Abs3

Rechtssatz

Von entscheidender Bedeutung für die Frage, ob die Zeit des Aufenthaltes eines Bediensteten zum Zweck der Durchführung einer Schulung als Dienstzuteilung zu werten ist, ist nicht die Tatsache des Erbringens einer Dienstleistung - dieser Umstand ist vielfach auch bei Dienstreisen gegeben -, sondern die Frage seiner Unterstellung unter die Dienstaufsicht des Leiters der Dienststelle, bei der die Schulung abgehalten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120228.X01

Im RIS seit

20.12.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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