RS Vwgh 1989/11/27 89/12/0001

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §10 Abs4;
MSchG 1979 §15;

Rechtssatz

Der Antritt eines Karenzurlaubes nach § 15 MutterschutzG ist dem Dienstantritt im Sinne des § 10 Abs 4 GehG nicht gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120001.X01

Im RIS seit

23.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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