RS Vwgh 1989/11/27 89/12/0038

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §40 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/12/0088 E 20. Oktober 1981 VwSlg 10567 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Innerhalb derselben VwGruppe könnte von Ungleichwertigkeit (Z 2 leg cit) nur gesprochen werden, wenn eine durchgehende, nach ausschließlich objektiven Gesichtspunkten außer Frage stehende Höherwertigkeit der früheren Verwendung vorläge, was allein deshalb, weil dem Beamten früher 4 Bedienstete unterstellt waren und ihm in der neuen Verwendung kein Bediensteter unterstellt ist, nicht zutrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120038.X02

Im RIS seit

27.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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