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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/12/0088 E 20. Oktober 1981 VwSlg 10567 A/1981 RS 2Stammrechtssatz
Innerhalb derselben VwGruppe könnte von Ungleichwertigkeit (Z 2 leg cit) nur gesprochen werden, wenn eine durchgehende, nach ausschließlich objektiven Gesichtspunkten außer Frage stehende Höherwertigkeit der früheren Verwendung vorläge, was allein deshalb, weil dem Beamten früher 4 Bedienstete unterstellt waren und ihm in der neuen Verwendung kein Bediensteter unterstellt ist, nicht zutrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989120038.X02Im RIS seit
27.08.2007