RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0138

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Liegt der Verwendungserfolg eines Beamten über dem von Beamten ohne ähnliche Vortätigkeit, so kann dies dann als Indiz für die besondere Bedeutung der Vortätigkeit gewertet werden, wenn ausreichendes Erfahrungswissen über den normalen Verwendungserfolg, der je nach Eifer und Begabung des Beamten innerhalb bestimmter Grenzen liegen wird, vorhanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120138.X06

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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