RS Vwgh 1989/11/27 88/12/0138

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Veröffentlicht am 27.11.1989
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

DO Wr 1966 §16 Abs3;
GehG 1956 §12 Abs3 impl;

Rechtssatz

Dass ein Bewerber um einen Dienstposten von der Behörde als "sehr gut" qualifiziert worden war, schließt nicht aus, dass darauf folgende Zeiten bis zur Ernennung auf einem vergleichbaren Dienstposten für die erfolgreiche Verwendung des Beamten auf diesem Dienstposten nicht von besonderer Bedeutung sein können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120138.X01

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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