RS Vwgh 1989/11/28 88/05/0123

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Veröffentlicht am 28.11.1989
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Index

81/02 Sonstiges Wasserrecht

Norm

WBFG 1985 §34 Abs2;
WBFG 1985 §34 Abs4;
WBFG 1985 §39;

Rechtssatz

Für die Bemessung der Wohnbeihilfe kommt es ausschließlich auf jenes Einkommen an, das der Berechtigte in dem Zeitraum bezieht, für den die Wohnbeihilfe gewährt werden soll. Die Vorschriften des § 39 WFG 1934 dienen lediglich der Beweiserleichterung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988050123.X01

Im RIS seit

09.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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