RS Vwgh 1989/11/28 AW 89/11/0041

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Veröffentlicht am 28.11.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1447;
VVG §10 Abs2 lita;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Ablieferung von Kennzeichentafeln und Zulassungsschein - Der Antragsteller behauptete Unmöglichkeit der Leistung wegen Verlustes der Kennzeichentafel. Die Unmöglichkeit der Leistung ist ein Umstand, auf den im Vollstreckungsverfahren entsprechend Bedacht zu nehmen sein

wird. Es kann im gegebenen Zusammenhang dahinstehen, inwieweit die behauptete Unmöglichkeit der Leistung die Vollstreckung des angefochtenen Bescheides hindert. Sie stellt jedenfalls keinen unverhältnismäßigen Nachteil für den Bf iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Antrag war daher schon aus diesem Grund nicht stattzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:AW1989110041.A01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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