RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0141

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Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Asylwerbers, dass er nicht an militärischen Übungen teilnehmen und auch nicht im Einsatz gegen "seine Leute" stehen wolle (er hätte bei Demonstrationen durch Bedienung des Feuerwehr-Wasserwerfers gegen Demonstranten vorgehen sollen), lässt für sich allein eine Furcht vor Verfolgung objektiv nicht begründet erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010141.X02

Im RIS seit

31.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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