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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die bloße Benachrichtigung des Asylwerbers, die Polizei in seinem Heimatdorf ermittle nach seinem derzeitigen Aufenthalt, ist keineswegs geeignet, aus objektiver Sicht eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus den in der Konvention genannten Gründen anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010362.X02Im RIS seit
05.12.2006