RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0362

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Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Die bloße Benachrichtigung des Asylwerbers, die Polizei in seinem Heimatdorf ermittle nach seinem derzeitigen Aufenthalt, ist keineswegs geeignet, aus objektiver Sicht eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus den in der Konvention genannten Gründen anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010362.X02

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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