RS Vwgh 1989/11/29 87/03/0165

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Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

L38006 Verwaltungsabgaben Steiermark
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

LGdVwAbgG Stmk 1968 idF 1982/042;
LVwAbgV Stmk 1982 TP80b;
StVO 1960 §45 Abs2;

Rechtssatz

Da der ASt um eine Ausnahme, zufahren zu können, angesucht hat, welche ihm auch gem § 45 Abs 2 StVO bewilligt wurde, hat er für diese Ausnahme vom dort bestehenden Fahrverbot die Abgabe nach TP 80 b Landes-VerwaltungsabgabenV 1982, LGBl 43, zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987030165.X02

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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