Index
L38006 Verwaltungsabgaben SteiermarkNorm
LGdVwAbgG Stmk 1968 idF 1982/042;Rechtssatz
Da der ASt um eine Ausnahme, zufahren zu können, angesucht hat, welche ihm auch gem § 45 Abs 2 StVO bewilligt wurde, hat er für diese Ausnahme vom dort bestehenden Fahrverbot die Abgabe nach TP 80 b Landes-VerwaltungsabgabenV 1982, LGBl 43, zu entrichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987030165.X02Im RIS seit
01.12.2005