RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0293

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Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Liegen Unmutsäußerungen betreffend das politische System des Heimatstaates des Asylwerbers zeitlich schon weit zurück (hier: 1980, 1982), so lässt sich daraus, insbesondere vor dem Hintergrund der geänderten politischen Verhältnisse (hier: Polen) eine begründete Furcht vor Verfolgung nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010293.X02

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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