RS Vwgh 1989/11/29 89/01/0320

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Veröffentlicht am 29.11.1989
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0303 E 8. März 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Schon längere Zeit zurückliegende Verfolgungshandlungen begründen jedenfalls dann keinen Asylanspruch, wenn der Asylwerber bis zur tatsächlichen Flucht nicht ständig in "wohlbegründeter Furcht" gelebt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010320.X01

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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