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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der bloßen Erteilung einer Rechtsbelehrung kommt der für das Vorhandensein eines Bescheides vorausgesetzte Bescheidwille der Behörde in keiner Weise zum Ausdruck.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030223.X06Im RIS seit
30.01.2007