RS Vwgh 1989/11/29 89/03/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Bei der bloßen Erteilung einer Rechtsbelehrung kommt der für das Vorhandensein eines Bescheides vorausgesetzte Bescheidwille der Behörde in keiner Weise zum Ausdruck.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030223.X06

Im RIS seit

30.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten