RS Vwgh 1989/12/12 89/04/0081

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Veröffentlicht am 12.12.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §349;

Rechtssatz

Eine schiedsgerichtliche Entscheidung im Sinne des § 349 GewO hat lediglich die abstrakte Lösung einer Rechtsfrage, nämlich nach § 349 Abs 1 Z 1 GewO die Frage nach dem Umfang einer Gewerbeberechtigung im Verhältnis zu einer anderen Gewerbeberechtigung, zum Gegenstand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040081.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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