RS Vwgh 1989/12/12 89/04/0094

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Veröffentlicht am 12.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §76 Abs1;
AVG §77 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Verpflichtung zum Kostenersatz - ein Ansuchen des Verpflichteten zur Durchführung der in Rede stehenden Amtshandlungen lag nach den Sachverhaltsannahmen der belangten Behörde nicht vor - ist ein gemäß § 1294 ABGB zu beurteilendes Verschulden, das für die Vornahme der Amtshandlung kausal ist, sowie, dass die von Amts wegen angeordnete, die Kosten verursachende Maßnahme zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderlich ist (Hinweis E 19.9.1989, 89/04/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040094.X01

Im RIS seit

07.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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