RS Vwgh 1989/12/12 89/04/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §341 Abs3;
GewO 1973 §346 Abs2;
GewO 1973 §40 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0109 E 17. Dezember 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Aus der Anordnung des § 346 Abs 2 GewO 1973 ergibt sich, dass eine Entscheidung über ein Ansuchen um Verpachtungsgenehmigung iSd § 341 Abs 3 GewO 1973 vor dem rechtskräftigen Abspruch über den Antrag auf Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis in Ansehung der Person des namhaft gemachten Pächters nicht getroffen werden kann, wenn ein solcher Antrag - zumindest - gleichzeitig mit dem Ansuchen um Erteilung der Verpachtungsgenehmigung eingebracht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040218.X01

Im RIS seit

13.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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