RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1356;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß sich die von einem Wirtschaftstreuhänder für seinen Klienten übernommene Ausfallsbürgschaft und die Schadenersatzpflicht des Wirtschaftstreuhänders gegenüber einer Bank, die sich aus der Erstellung fehlerhafter, vom Klienten zum Nachweis seiner Kreditwürdigkeit bei dieser Bank verwendeter Finanzierungspläne ergibt, auf den selben Kredit bezogen, berechtigt die AbgBeh nicht, die Schadenersatzleistung der privaten Sphäre des Abgabenschuldners zuzurechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um einen betrieblich, nämlich durch die mangelhaft ausgeübte berufliche Tätigkeit als Wirtschaftstreuhänder entstandenen Aufwand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X14

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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