RS Vwgh 1989/12/13 85/13/0041

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Veröffentlicht am 13.12.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §285 Abs2;

Rechtssatz

Mit der Bestimmung des § 285 Abs 2 BAO, wonach den Parteien "das letzte Wort zukommt", soll den Parteien die Möglichkeit gegeben werden, sich zu jeder Feststellung und zu jedem Argument der Rechtsmittelbehörde, das in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgebracht wird, zu äußern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130041.X10

Im RIS seit

13.12.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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